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| Der Koalitionsvertrag zwischen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP | ||||||||
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Koalitionsvereinbarung (Stand: 22.10.2009) Präambel
1.1 Innenstadtentwicklung Ziel Wir werden für unsere Stadt Lage kurzfristig richtungsweisende Entscheidungen treffen müssen, damit sich unsere Stadt positiv entwickeln kann. Wir wollen im interkommunalen Wettbewerb konkurrenzfähig sein und den vorhandenen Kaufkraftabfluss reduzieren. Umsetzung Für die Innenstadt muss weiter eine bedarfsgerechte, realistische Planung und Entwicklung vorangetrieben werden. Möglichen potentiellen Investoren müssen entsprechende Möglichkeiten - auch ggf. für größere Projekte - geboten werden. Bestimmte Vorhaben für die Innnenstadtentwicklung sind bereits angestoßen worden. Weitere Anfragen liegen vor. Alle ernsthaften und sinnvollen Konzepte werden von uns auch weiterhin förderlich begleitet. 1.2 Ortsteilentwicklung Jeder Ortsteil hat seinen eigenen Charakter. Die Dorfgemeinschaften und die örtlichen Einrichtungen (Grundschulen, Kindertagesstätten, Sportstätten, ...) sind zu erhalten. 1.3 Wirtschaftsförderung Wir setzen uns für einen intensiven Dialog mit den in der Kommune ansässigen Firmen ein, um mehr Ausbildungs-, Praktikums- und Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten. Für die Ansiedlung weiterer Betriebe sollten günstige Voraussetzungen geschaffen und bürokratische Hemmnisse im Verwaltungsablauf abgebaut werden. 1.4 Immobilienvermarktungskonzept Für das Immobilienvermarktungskonzept ist bis zum zweiten Halbjahr 2010 eine Bilanz vorzulegen. Ggf. wird das Konzept überarbeitet. 2 Schulpolitik 2.1 Gemeinsames Lernen/Gesamtschule Ziel Wir streben die Einrichtung einer integrierten Gesamtschule an, sofern ein eindeutiges Votum der Elternschaft bei der entsprechenden Befragung vorliegt. Ein zukunftsweisendes Konzept für die neue Schule ist zu erstellen. Das Gymnasium soll erhalten werden. Die Gesamtschule wird als Ganztagsschule konzipiert, um dem Anspruch auf Chancengleichheit besser entsprechen zu können. Zudem sollte eine solche Schule nicht nur ein Ort des Lernens, sondern auch ein geeigneter Raum zur Förderung des sozialen Miteinanders sein. Umsetzung Die Stadt Lage führt im Schuljahr 2009/10 eine Elternbefragung (Landesverordnung über die integrierten Gesamtschulen §1 Abs.2) an den Grundschulen in Lage durch, so dass die Auswertung zum Ende des Schuljahres vorliegt. Ziel dieser Befragung ist es festzustellen, ob der Wille der Eltern und die Zahl der voraussichtlich angemeldeten Schüler und Schülerinnen die Errichtung einer integrierten Gesamtschule in Lage rechtfertigen. Sollte ein solcher Antrag positiv entschieden werden, beginnt zum frühestmöglichen Zeit-punkt die integrierte Gesamtschule Lage mit der 5. Jahrgangsstufe aufsteigend. 2.2 Neubau/Sanierung der GS Billinghausen im Passivhausstandard Ziel Wir wollen die Grundschule Billinghausen am jetzigen Standort erhalten. Ein Neubau oder mindestens umfangreiche Sanierungsmaßnahmen sind erforderlich. Ziel ist das Erreichen des Passivhausstandards, falls dies auf Grund der Unzugänglichkeit einzelner Bauteile (z. B. Bodenplatte) nicht möglich sein sollte, ist alternativ ein Standard 30% besser als nach der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) 2009 erforderlich als Ziel anzustreben. Umsetzung Untersuchung des Gebäudebestandes zur Klärung der Frage, ob eine Sanierung des Gebäudes möglich und wirtschaftlich ist. Die Untersuchung wird im ersten Quartal 2010 ab-geschlossen. Bis Mitte 2010 fällt die Entscheidung, ob eine Planung für eine Sanierung des Gebäudebestandes wie oben vorgeschlagen oder für einen Neubau nach Passivhausstandard erfolgen soll. Die weiteren Planungen sind so zu terminieren, dass der Bauantrag in 2010 eingereicht werden kann. Um die Wahrscheinlichkeit einer Vergabe der Bauleistungen an Unternehmen der Region und ggf. auch der Stadt Lage deutlich zu verbessern, wird die Realisierung nur im Konsens zwischen allen drei Koalitionspartnern als PPP-Verfahren durchgeführt. Bei der Realisierung sind heimische Unternehmer im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten besonders zu berücksichtigen. 2.3 Einrichtung eines Kompetenzzentrums Sonderpädagogische Förderung (KSF) Ziel Die Stadt Lage strebt die Errichtung eines Kompetenzzentrums in Lage an. Sie unterstützt die sich zusammenschließenden Förderschulen und die einzubeziehenden Institutionen auf dem Weg der vorgesehenen Umstrukturierung. Im Blick bleiben muss dabei der Anspruch der betroffenen Schüler auf eine optimale Förderung sowie die Möglichkeit zu einer wohnortnahen Beschulung. Umsetzung Die Stadt Lage sucht aktiv die Zusammenarbeit mit dem Kreis Lippe.
Ziel Stärkung der Schulsozialarbeit und des schulpsychologischen Dienstes. Umsetzung Aufstockung der Schulsozialarbeiterstelle an der Realschule von einer halben Stelle auf eine ganze Stelle. Im Stellenplan wird die befristete Stelle der Schulsozialarbeiterin in eine unbefristete Stelle umgewandelt. 2.5 Grundschule Sedanplatz Ziel Die Schultoiletten sind in zwei separaten Häuschen auf dem Schulhof untergebracht. Das führt zu einem hohen Sicherheitsrisiko, da die Toiletten auch von Fremden genutzt werden. Die Anlage ist alt, die Toilettenbecken sind zu hoch für Grundschulkinder und im Winter ist es trotz Heizung nicht warm, da die Gebäude nicht isoliert sind. Die Schulpflegschaft und der Förderverein der Schule hatten im Mai alle Eltern mobilisiert und über 600 Unterschriften für die Baumaßnahmen gesammelt. Umsetzung Bis zum 31.12.2010 wird ein Anbau errichtet, der neue Toilettenanlagen und einen über-dachten, geschlossenen Eingangsbereich umfasst. 3. Verkehrspolitik 3.1 Umgehungsstraßen Ziel Die Innenstadt von Lage soll entlastet werden. Der Neubau der B 66 n von der Detmolder Straße in Lage (B 239 alt) bis zum Knoten B 238 Lemgo um Heiden sowie die so genannte Trasse D (Hof Busse) werden von uns politisch nicht weiter behandelt, weil beide Teilstücke nicht genügend zur Entlastung der Innenstadt am Knoten Stauffenbergstraße/Friedrich–Petri-Straße/Lange Straße beitragen. Deshalb sind wir vorrangig an der Umsetzung des Teilstückes B 66 n Möller/Ehrentrup/Talbrede/Detmolder Straße interessiert. Wenn die Umsetzung dieses einzelnen Teilstückes nicht möglich ist, soll der Neubau der B 66 n Möller/Ehrentrup/Talbrede/Detmolder Straße zusammen mit dem Teilstück B 239 n Siekkrug/Waddenhausen/Windhof/Möller gebaut werden. Deshalb wird die Umsetzung der Teilstücke B239 (Siekkrug/Waddenhausen/Windhof/Möller) und der B66 (Möller/Ehrentrup/Talbrede/Detmolder Str.)ausschließlich forciert. Umsetzung Diese Position der Mehrheitskoalition wird Straßen.NRW schriftlich mitgeteilt. 3.2 Erstellung eines Verkehrsentwicklungsplans Ziel Ziel ist die Erstellung eines Verkehrsentwicklungsplanes (VEP), der alle Verkehre im Stadtgebiet (Lage und Ortsteile) so lenkt/vernetzt, dass ein Maximum an Mobilität und ein Minimum an Belastung für die Bewohner entsteht. Umsetzung Die Stadt beauftragt ein qualifiziertes Planungsbüro mit der Erstellung eines VEP. Unter-suchungsraum ist das gesamte Stadtgebiet mit den Ortsteilen. Untersucht werden alle Verkehrsarten: Auto, Bahn/Bus, Rad, Fußgänger. Interessierte Bürger/innen, Vereine und Bürgerinitiativen sind mit einzubeziehen. Besonders berücksichtigt wird die Veränderung des Verkehrs unter den Gesichtspunkten Ressourcenverknappung und Energiepreisentwicklung. Abschluss der Untersuchung Ende 2012. Ziele und Maßnahmen, die sich aus dem VEP entwickeln, sollen in 15 Jahren, also bis zum Jahr 2025 (VEP 2025), umgesetzt werden. Dabei ist zwischen kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Zielen und Maßnahmen zu unterscheiden. Der VEP soll umfassend sein und in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren – immer zur Mitte einer Wahlperiode – den Bedingungen angepasst und fortgeschrieben werden. 3.3 Mittel für städtischen Radwegebau erhöhen Ziel Das Radwegenetz der Stadt Lage wird weiter ausgebaut und verbessert. Ziel ist es, dass Lage in absehbarer Zeit das Merkmal „fahrradfreundlichste Stadt in Lippe“ erhält. Umsetzung Die Mittel für den Radwegebau werden bedarfsgerecht erhöht. Es wird ein Plan mit vorhandenen und notwendigen Radwegen erstellt sowie eine Prioritätenliste, welche Strecken zuerst verwirklicht werden. Es wird geprüft, welche Strecken saniert werden müssen. In diesen Plan wird auch aufgenommen, an welchen Stellen Lücken im Radwegenetz geschlossen werden müssen, um die u. a. Schulwegsicherheit zu gewährleisten (Beispiele: Lemgoer Str., Schötmarsche Str., Friedrich-Petri-Str.). Alle Bundes-, Landes- oder sonstige Mittel werden in Anspruch genommen. 3.4 Bahnhof/Busbahnhof Die Stadt Lage setzt sich weiterhin für einen Ausbau des Bahnhofs/Busbahnhofs ein. Am Bahnhof Ehlenbruch sind Fahrradabstellplätze zu schaffen und weitere P+R-Plätze anzulegen. Es ist auf die Wiederherstellung des Kreuzungsgleises zu dringen, damit die Fahrplanstabilität auf der Strecke Lage – Bielefeld nachhaltig verbessert wird. 4. Klimapolitik 4.1 Windenergie Ziel Förderung der Windenergie. Umsetzung Bis zum 1.3.2010 wird geklärt, ob die geplanten Windenergieanlagen innerhalb der Hardisser Vorrangfläche realisierbar sind und der Investor dort noch investieren will. Sollte die Realisierung an der Grenzziehung der Vorrangfläche scheitern, sind die Grenzen des Hardisser Vorranggebietes den Erfordernissen der Windenergieanlagen anzupassen (geringe Ausweitung). Falls eine Konfliktlösung am Hardisser Standort objektiv nicht möglich ist, wird ab dem dritten Quartal 2010 das Verfahren zur Ausweisung eines alternativen Vorranggebietes auf der Grundlage der Daten des Windenergieatlasses eingeleitet. 4.2 Freigabe aller städtischen Gebäude für Solarenergie (Thermie und Photovoltaik) Umsetzung Bis Mitte des Jahres 2010 wird für alle städtischen Gebäude ein „Solarkataster“ aufgestellt. Damit wird erfasst: Die geeigneten Flächen sollen städtischerseits genutzt oder an private Nutzer vermietet werden. 4.3 Einsetzung/Einstellung eines/r qualifizierten Energiebeauftragten Ziel Einsetzung oder Einstellung einer/s Energiebeauftragten zum 1.6.2010 Umsetzung Der/Die Energiebeauftragte sollte möglichst Architekt/in oder Bauingenieur/in sein. Sein/Ihr Arbeitsschwerpunkt liegt bei der energetischen Sanierung und Modernisierung der städtischen Gebäude. Der/Die Energiebeauftragte ist mit 20 % Arbeitszeit für die Beratung der privaten Haushalte und mit 80 % Arbeitszeit für die Belange der Stadt Lage zuständig. Er/Sie betreut das Projekt „Energiesparen macht Schule“. Der/Die Energiebeauftragte legt einmal im Jahr dem Umweltausschuss einen Bericht über seine/ihre Tätigkeit vor. 4.4 Energetische Sanierung aller städtischen Gebäude Ziel Der Rat der Stadt setzt sich zum Ziel, den Energieverbrauch in den kommunalen Einrichtungen in den nächsten 5 Jahren um 30 % zu verringern. Die bestehenden städtischen Gebäude werden im Rahmen von ohnehin erforderlichen Instandhaltungs- und Modernisierungsinvestitionen unter wirtschaftlichen Bedingungen auf den Standard energieeffizienter Neubauten modernisiert. Bei Neubauten wird der Passivhausstandard verbindlich. Das gilt auch für ein neues und angemietetes Rathaus. Ziel ist das Erreichen eines Passivhausstandards bei allen städtischen Gebäuden. Umsetzung Untersuchung aller städtischen Gebäude zur Klärung der Frage, welche Maßnahmen zur energetischen Sanierung der einzelnen Gebäude erforderlich sind, welche Kosten dafür voraussichtlich anfallen, ob Fördergelder dafür in Anspruch genommen werden können (z. B. KfW-Programm 218 „Energieeffizient sanieren Kommunen“) und welche Energieeinsparungen zu erwarten sind. Die Ergebnisse sollen in einem „Energiebericht für die städtischen Gebäude“ zusammen gefasst werden. Die Untersuchung soll in fünf Abschnitten erfolgen. Der erste Abschnitt soll die Objekte mit dem schlechtesten Energiestandard lt. Einschätzung bzw. Vorauswahl des Fachteams Gebäudemanagement bzw. des/der Energiebeauftragten enthalten. Die Objekte der Gebäudesparten Schulen, Kindergärten und sonstige städtische Gebäude sollen jeweils gleichmäßig auf die Untersuchungsabschnitte aufgeteilt werden. Objekte mit mehreren Gebäuden, die einen unterschiedlichen Energiestandard aufweisen, können ggf. in unter-schiedlichen Abschnitten untersucht werden. Die Untersuchung der Gebäude des ersten Abschnittes muss bis April 2010 abgeschlossen sein, die weiteren jeweils ein halbes Jahr später. Die mit der Untersuchung Beauftragten sollen eng mit der/dem neu einzustellenden Energiebeauftragten zusammenarbeiten. Bis August 2010 sind die Planungsleistungen für die ersten Sanierungsmaßnahmen zu beauftragen und entsprechende Förderanträge zu stellen. Bei der Realisierung sind örtliche Unternehmer im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten besonders zu berücksichtigen. 4.5 Klimaschutz zum Fachteam Umwelt Das Arbeitsgebiet Klimaschutz/Energie wird im Fachbereich IV/ Fachteam Umwelt an-gegliedert. 4.6 Pflanzprogramm Ziel Durch die Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern werden die Bindung von CO² und die Lebensqualität im Stadtgebiet sowie das Kleinklima verbessert. Die Anpflanzung von Hecken durch Privatpersonen wird gefördert. Das Straßenbegleitgrün wird ausgeweitet (Anpflanzung von Alleen, Lückenschluss usw.). Es wird ein Gebiet für einen Tauf- und Hochzeitswald in der ersten Hälfte der Wahlperiode ausgewiesen. Noch ausstehende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für durchgeführte Baumaßnahmen werden zügig umgesetzt. Ehrenamtliches Engagement wird gefördert. Die Ortseingänge von Lage finden hierbei als erster Blickfang besondere Berücksichtigung. 5 Landschafts- und Umweltschutz 5.1 Satzung zum Schutz erhaltenswerter Bäume Ziel Das vorhandene Großgrün wird in zusammenhängend bebauten Bereichen geschützt. Umsetzung In Abstimmung mit den Mitarbeiter/innen der Umweltabteilung wird eine "Satzung zum Schutz erhaltenswerter Bäume" erarbeitet. Bestimmte Baumarten, wie Nadelhölzer und schnellwachsende Laubbäume (Birken, Pappeln) und Obstbäume (außer Esskastanien und Wallnüsse) werden nicht besonders geschützt. 5.2 Gewässerausbau unter Mitwirkung des Umweltamtes Ziel Die Fließgewässer in der Stadt Lage sollen wo möglich "entfesselt" werden. Fließgewässer erhalten wieder einen größeren Ausdehnungsraum, um in Hochwassersituationen Schäden zu minimieren. Ufersanierungen erfolgen naturnah. Umsetzung Der Ausbau von Fließgewässern/Uferbefestigungen erfolgt immer in Zusammenarbeit zwischen Tiefbau- und Umweltabteilung. Wenn es unterschiedliche Vorstellungen gibt, wird der Umweltausschuss beteiligt. Wo möglich sollen weitere natürliche Retentionsräume geschaffen werden. 5.3 Kein Bauen in der freien Landschaft, Schließung von Baulücken, Überarbeitung alter Bebauungspläne, Bauflächenrecycling Ziel Der Landschaftsverbrauch in der Stadt Lage und den Ortsteilen wird minimiert. Umsetzung Um den Landschaftsverbrauch zu minimieren, sollen: Die Verwaltung erarbeitet entsprechende Konzepte. Neue Baugebiete und die Arrondierung vorhandener Baugebiete sind nur im Einzelfall nachfrage- und bedarfsgerecht nach Beratung im Koalitionsausschuss auszuweisen. Die Verdichtung bestehender Bebauung ist möglich. 5.4 Kein Bauen in Überschwemmungsbereichen Ziel Im Auenbereich der Fließgewässer sind bis zur Hochwasserlinie Gebäude jeder Art nicht mehr zulässig. Baugenehmigungen werden dort nicht mehr erteilt. Umsetzung Die Grundlagen zur Festlegung der Überschwemmungsgebiete sind die vorliegenden Karten des Staatlichen Amtes für Umwelt und Arbeitsschutz. Die dort als „Überschwemmungsgebiete“ und als „Überflutetes Gebiet, das aufgrund seiner Bebauung kein Überschwemmungsgebiet ist“ dürfen nicht bebaut bzw. weiter bebaut werden. Die Überflutungsbereiche im Stadtgebiet sind den neueren Erkenntnissen und Erfahrungen (BHQ 100 scheint nicht mehr ausreichend) anzupassen und darzustellen. 5.5 Stadtentwässerung Ziel • Schnelle und rechtzeitige Sanierung der öffentlichen Kanalisationen: Keine einseitige Abhängigkeit der Kanalsanierung von Straßenbauprojekten, sondern auch umgekehrt! 6 Jugend- und Familie 6.1 Ausweitung der Jugendarbeit Ziel Jugendarbeit wird auf „mobile Jugendarbeit“ ausgeweitet. Sie soll Kontakt zu Cliquen herstellen, die sich an wechselnden Plätzen in der Stadt und in den Ortsteilen treffen. Mobile Jugendarbeit soll zur Deeskalation beitragen und soll auch bei Festen, z. B. „Nacht der langen Tische“, und anderen Volksfesten eingesetzt werden. Die mobile Jugendarbeit soll flexibel auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Jugendlichen und jungen Erwachsenen eingehen. Sie soll eine Ergänzung zur offenen Kinder- und Jugendarbeit sein. Umsetzung Es wird ein „Streetworker“, der/die Qualifikation eines Sozialarbeiters/arbeiterin oder eine vergleichbare Ausbildung nachweisen kann, eingestellt. Er/sie muss in der Lage sein, sich den sich ständig verändernden Bedürfnissen anzupassen und soll Erfahrung mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der offenen Jugendarbeit nachweisen können. Der Hauptwohnsitz muss in Lage sein um die „Hand am Puls“ zu haben. Die Stelle wird im Stellenplan verankert, wird sofort und in Vollzeit ausgeschrieben und dem Jugendamt zugeordnet. Die Stelle wird zum 1.7.2010 oder früher besetzt. Die Einordnung in eine Tarifgruppe wird den hohen Anforderungen dieses Aufgabenbereiches angemessen sein. 6.2 Intensivierung des Kinder- und Jugendschutzes Ziel Bei Kindeswohlgefährdung muss präventive Einzelfallhilfe schnell möglich sein. Akute Gefährdungssituationen sollen eher erkannt werden. Je schneller eingegriffen werden kann, desto effektiver ist das Hilfsangebot. Nur so können fatale Folgen für das Kind und für die Gesellschaft vermieden werden. Wenn Kinder und Jugendliche in Not geraten, weil Eltern mit ihrer Erziehung überfordert sind oder Kindern Gewalt angetan wird, werden Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung notwendig. Ein Kind wegen einer Gefährdungssituation in einer Kinder- und Jugendeinrichtung oder einer Pflegefamilie unterzubringen darf nicht aus Kostengründen verhindert werden. Wenn Kinder in ihren Familien wachsender Verwahrlosung, Gewalt oder sexuellen Übergriffen ausgesetzt sind, ist ein schnelles Eingreifen des Jugendamtes notwendig. Umsetzung Jugendamt und Lehrer werden besser vernetzt, damit die zukünftige Vorgehensweise und das vorgesehene Hilfeangebot unter Mitsprache von Lehrern und Lehrerinnen erarbeitet werden. So schätzen mehrere Fachkräfte das Gefährdungsrisiko ab. Den Warnhinweisen von Lehrern und Lehrerinnen bei Gefährdung von Kindeswohl ist unbedingt nachzugehen. Das Hilfeangebot soll allein das Kindeswohl berücksichtigen. Diese Regelung wird sofort wirksam. 6.3 Spielplatz Innenstadt Ziel In der Innenstadt ist – zusätzlich zum Spielplatz an der Marktkirche – ein weiterer attraktiver Spielplatz zu schaffen. Umsetzung Zur Realisierung dieses Vorhabens sucht die Verwaltung sofort eine geeignete Fläche in der Innenstadt. Nach der Beteiligung der Fachausschüsse werden die nötigen Festsetzungen im Bebauungsplan für die Ausweisungen eines Kinderspielplatzes getroffen. Der Bebauungsplan ist so frühzeitig zu ändern, dass es zu keinen Überschneidungen mit geplanten anderen Bauvorhaben kommt. Der neue Kinderspielplatz muss spätestens dann fertig sein, wenn der jetzige Platz an der Marktkirche durch Fremdnutzung nicht mehr zur Verfügung steht. Für den wegfallenden Spielplatz muss dann jedoch kein Ersatz geschaffen werden. 6.4 Vernetzung der Generationen Es soll ein Angebot geschaffen werden für einen gegenseitigen Wissensaustausch von Jung und Alt. Hierunter verstehen wir z.B. eine Kooperation von Schulen und Senioreneinrichtungen im Hinblick auf gegenseitige Wissensvermittlung und Austausch von Erfahrungen. 6.5 Soziale Verantwortung und Werte Gemeinsam wollen wir uns dafür einsetzen, Werte für ein gutes Miteinander zu vermitteln. Hierzu gehören insbesondere die Achtung von Minderheiten, Behinderten und älteren Menschen, Toleranz gegenüber Andersdenkenden und Zivilcourage. 7 Sicherheit und Ordnung Ziel Lage muss sauberer werden. Das subjektive Sicherheitsgefühl (hier ist nicht die Statistik der Polizei gemeint) für die Bürgerinnen und Bürger soll sich spürbar verbessern. Umsetzung Die Ordnungspartnerschaft von Ordnungsamt und Polizei wird um den Einsatz eines Streetworkers ergänzt. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden für den Außendienst mit einheitlicher Kleidung ausgestattet, die eine klare Abgrenzung zur Polizei haben soll und trotzdem die amtliche Funktion kenntlich macht. Die Kleidung ist vor Anschaffung dem Fachausschuss vorzustellen, der darüber entscheidet. Es muss sichergestellt sein, dass kein Mitarbeiter auf sich allein gestellt in kritische Situationen gerät. Die Einsatzpläne sind dementsprechend ausreichend zu erstellen. Alle Mitarbeiter im Außendienst werden mit den notwendigen technischen Hilfsmitteln wie Handy, Taschenlampe usw. ausgestattet. Es werden zwei Fahrräder incl. Schutzkleidung für den innerstädtischen Ordnungsdienst angeschafft. Die Freiwillige Feuerwehr soll nach Kräften unterstützt werden. Eine zusätzliche Entschädigung oder eine Art Rente für ehrenamtliche Feuerwehrleute sollte eingeführt wer-den. 8 Sport 8.1 Schwimmbäder und Unterstützung der Freibadinitiativen Ziel Öffentliche Bäder sind eine Basis für den Freizeitwert einer Stadt. In Lage bleibt das An-gebot für ganzjähriges Schwimmen für Schulen, Schwimmschüler und Freizeitschwimmer erhalten. Das Hallenbad und die Freibäder am Werreanger, in Heiden, in Hörste und in Waddenhausen bleiben erhalten. Sie sind im Sommer notwendig um der Bevölkerung und besonders den Kindern und Jugendlichen ein attraktives Freizeitangebot machen zu können. Umsetzung Die Freibäder in Heiden, Hörste und Waddenhausen werden von je einer Freibadinitiative betrieben. Die Freibadinitiativen werden durch Investitionen, die für die Aufrechterhaltung des Betriebes der Freibäder notwendig sind, unterstützt. Das notwendige Personal wird bereit gestellt. Alle Mittel werden bedarfsgerecht auf die Freibäder verteilt, ebenso wird auch beim Einsatz des Personals verfahren. Verwaltung und Ehrenamtliche arbeiten eng und partnerschaftlich zusammen. Für Heiden hat die Stadt einen Betriebsführungsvertrag mit der Freibadinitiative abgeschlossen. Für Hörste sind die bestehenden schriftlichen Vereinbarungen zwischen der Stadt und der Freibadinitiative einzuhalten. Nach jeder Saison, bevor der Haushaltsplan endgültig aufgestellt wird, werden die notwendigen Reparaturmaßnahmen für alle vier Freibäder zwischen Verwaltung und Ehrenamtlichen besprochen. Es wird ein Prioritätenkatalog festgelegt. Ehrenamtliche und Verwaltung entscheiden partnerschaftlich über den Einsatz der Mittel. Bei Unstimmigkeiten liegt die Entscheidung bei der Verwaltung. Die notwendigen Haushaltsmittel werden in den Haushalt aufgenommen. Des Weiteren wird der Personaleinsatz entsprechend der Besucherzahl gerecht, d. h. in allen Bädern gleich geregelt. Das Freibad in Lage wird weiter durch die Stadt Lage geführt. Der Personaleinsatz wird nach den gleichen Bedingungen wie in Heiden und Hörste geregelt. Für das Becken im Freibad Lage wird sofort eine unabhängige Untersuchung in Auftrag gegeben. 8.2 Förderung des Breiten- und Schulsports vor Spitzensport Lage bietet ein breites Angebot von Sportstätten, in denen die Vereine vorbildliche Jugendarbeit betreiben. Diese Sportstätten müssen – auch unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen – in einem funktionsfähigen Zustand erhalten werden. Denn spätere Reparaturen wegen unterlassener Instandhaltung kommen letzten Endes teurer. Dabei gilt die Maxime: Breitensport und Schulsport vor Spitzensport. 9 Kultur 9.1 Erhalt der Musikschule Ziel Die Musikschule bleibt in ihrer bisherigen Form bestehen. Umsetzung Es gibt keine Änderung der Rechts- oder Organisationsform, beispielsweise hin zu einer Privatisierung oder Umwandlung in eine Anstalt öffentlichen Rechts. 9.2 Stadtbücherei Ziel Die Bücherei wird umstrukturiert und attraktiver gestaltet. Umsetzung Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Stadtbücherei zu erstellen, dass die folgenden Punkte umfasst: a) Standort, b) Auftragserfüllung und Kundenorientierung, c) Einbindung von Schulen und Gewinnung von Ehrenamtlichen, Sponsoring, d) Aktualisierung Medienbestand und Ermittlung Finanzbedarf, e) Öffnungszeiten, f) Personalbedarf. Als Vorbild dient das entsprechende Konzept der Stadt Bad Salzuflen. Das Konzept und eine Beschlussvorlage wird im ersten Halbjahr 2010 vorgelegt. 10 Finanzen Ziel In der Vergangenheit kam durch die konsequente Einhaltung verschiedener Kostensenkungsprogramme ein ausgeglichener Haushalt in greifbare Nähe. Durch die Wirtschafts- und Finanzkrise haben wir wie viele andere Kommunen auch erhebliche Rückgänge vor allem bei den Einnahmen (Einkommen-, Gewerbesteuer) zu verzeichnen. Gleichzeitig steigen die Ausgaben für die Pflichtaufgaben. Sollte ein Haushaltssicherungskonzept daher nicht zu vermeiden sein, so werden wir alles Erforderliche tun, dieses möglichst schnell zu überwinden um zu eigenverantwortlichem Handeln zurück zu kehren. Umsetzung Hierzu sind notwendig: Lage, 29.10.2009
Reimund Neumann Jürgen Rosenow Rainer Echterhölter Martina Hannen |
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